Am Montag, den 18.12., wurde nach einem sinnlos langen, überzogenen und kräftezehrenden Prozess nun das Urteil gegen UP14 verkündet.
Das wichtigste Zuerst: Der Richter folgte komplett der Strafforderung der Staatsanwältin und verurteilte unsere Freundin UP14 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in „besonders schwerem Fall“ zu 6 Monaten Haftstrafe, mit zweijähriger Bewährungsfrist und Bewährungshelfer*in, sowie 150 Sozialstunden.
Dieses Strafmaß hat uns schockiert und macht uns unfassbar wütend, auch wenn wir nicht wirklich sagen können, dass uns die grundsätzliche Richtung des Urteils nach dem bisherigen Verhalten des Richters groß überrascht.
Die fünf Verhandlungstage waren geprägt von autoritärem und abwertendem Verhalten des Richters gegenüber der Angeklagten, sowie Schikanen gegen die Angeklagte und solidarische Menschen. Und spätestens nach den Aussagen der Staatsanwaltschaft, die Aktionen gegen die Räumumg wären nicht als ziviler Ungehorsam zu werten, da ja Gesetze übertreten wurden,und die Angeklagte hätte mal lieber legal demonstrieren oder klagen sollen, oder nachdem der Richter sich beschwerte, es hätte im Prozess „zu viel Hin- und Hergerede um CO2-Emissionen und den Schutz der Bäume“ gegeben und der Kontext der Naturzerstörung durch die KBO sei für die Vorwürfe irrelevant, muss allen Beteiligten klar geworden sein, dass es in diesem Prozess nicht um irgendeine Art von „Gerechtigkeit“ gehen konnte.
Jeglicher Versuch der Verteidigung, die politischen Hintergründe der Waldbesetzung und des Widerstands gegen die Räumung sowie die allgemeine Thematik von Umweltzerstörung und Klimakatastrophe ins Verfahren einzubringen, wurden seitens des Richters abgeschmettert und für nichtig erklärt.
Stattdessen ging es bei mehreren Terminen darum, zu welchem Zeitpunkt die Angeklagte sich im Lock-On angeschlossen hatte und inwiefern die Auflösung der Versammlung und damit die folgende Räumung der Besetzung rechtmäßig war, nur damit der Richter in seiner Urteilsbegründung sämtliche Argumente und Einwände, die zu diesen Themenkomplexen von der Verteidigung gebracht wurden, für nichtig erklären konnte. Es war eindeutig, dass Richter Klinkitz sich bereits vor der Urteilsverkündung seine Meinung längst gebildet hatte, und einen Bestrafungseifer besaß, der dem der Staatsanwaltschaft in nichts nachstand: Bei unpolitischen Prozessen gilt direkte Gewalt gegen Polizist*innen als Widerstand. In diesem Fall jedoch wird das passive Ausharren in einer Betonkonstruktion nicht nur als Widerstand, sondern als schwerer Widerstand gewertet. So kommt es zum Urteil der sechs Monate Haft.
Für folgende Aktionen sind drei Gedanken aus den Argumenten der Staatsanwaltschaft zu entnehmen: Erstens, dass man sich gut überlegen sollte, ob es sinnvoll ist, gemeinschaftlich in Lock-ons zu gehen, da zumindest ein so feindlicher Richter wie in diesem Fall gemeinschaftliche Taten als Argument nutzen kann, um das Strafmaß zu erhöhen. Außerdem wäre es zweitens eine Überlegung wert, ob man nicht einem Sichtschutz, der für die Cops uneinsichtig macht, wann eine Person sich ankettet, benutzte Scheißeeimer und größere Nahrungsvorräte auf einer Struktur aufzubewahren könnte, sodass nicht klar ist, wie lange die angeklagte Person sich bereits dort aufgehalten hat. Möglicherweise könnte dann in einem Prozess argumentiert werden, dass das Festketten vor der Verkündung der Auflösungsverfügung o.ä. geschehen und deshalb nicht als Widerstand zu werten sei. Eine dritte Idee, die man mal ausprobieren könnte, wäre, kurz vor oder während der Räumung noch einmal einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht einzulegen. Selbst wenn diesem dann nicht stattgegeben wird, ließe sich dann argumentieren, dass die angeklagte Person zumindest dachte, dass die Maßnahmen der Polizei rechtswidrig seien und sich Widerstand gegen diese somit rechtmäßig wäre. Das könnte dann als mildernder Umstand o.ä. ausgelegt werden. Ob die Klassenjustiz solche Argumente gelten lässt, ist allerdings nicht sicher.