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Urteilsverkündung im Widerstandsprozess

Am Montag, den 18.12., wurde nach einem sinnlos langen, überzogenen und kräftezehrenden Prozess nun das Urteil gegen UP14 verkündet. 

Das wichtigste Zuerst: Der Richter folgte komplett der Strafforderung der Staatsanwältin und verurteilte unsere Freundin UP14 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in „besonders schwerem Fall“ zu 6 Monaten Haftstrafe, mit zweijähriger Bewährungsfrist und Bewährungshelfer*in, sowie 150 Sozialstunden.

Dieses Strafmaß hat uns schockiert und macht uns unfassbar wütend, auch wenn wir nicht wirklich sagen können, dass uns die grundsätzliche Richtung des Urteils nach dem bisherigen Verhalten des Richters groß überrascht. 

Die fünf Verhandlungstage waren geprägt von autoritärem und abwertendem Verhalten des Richters gegenüber der Angeklagten, sowie Schikanen gegen die Angeklagte und solidarische Menschen. Und spätestens nach den Aussagen der Staatsanwaltschaft, die Aktionen gegen die Räumumg wären nicht als ziviler Ungehorsam zu werten, da ja Gesetze übertreten wurden,und die Angeklagte hätte mal lieber legal demonstrieren oder klagen sollen, oder nachdem  der Richter sich beschwerte, es hätte im Prozess „zu viel Hin- und Hergerede um CO2-Emissionen und den Schutz der Bäume“ gegeben und der  Kontext der Naturzerstörung durch die KBO sei für die Vorwürfe irrelevant, muss allen Beteiligten klar geworden sein, dass es in diesem Prozess nicht um irgendeine Art von „Gerechtigkeit“ gehen konnte. 

Jeglicher Versuch der Verteidigung, die politischen Hintergründe der Waldbesetzung und des Widerstands gegen die Räumung sowie die allgemeine Thematik von Umweltzerstörung und Klimakatastrophe ins Verfahren einzubringen, wurden seitens des Richters abgeschmettert und für nichtig erklärt.

Stattdessen ging es bei mehreren Terminen darum, zu welchem Zeitpunkt die Angeklagte sich im Lock-On angeschlossen hatte und inwiefern die Auflösung der Versammlung und damit die folgende Räumung der Besetzung rechtmäßig war, nur damit der Richter in seiner Urteilsbegründung sämtliche Argumente und Einwände, die zu diesen Themenkomplexen von der Verteidigung gebracht wurden, für nichtig erklären konnte. Es war eindeutig, dass Richter Klinkitz sich bereits vor der Urteilsverkündung seine Meinung längst gebildet hatte, und einen Bestrafungseifer besaß, der dem der Staatsanwaltschaft in nichts nachstand: Bei unpolitischen Prozessen gilt direkte Gewalt gegen Polizist*innen als Widerstand. In diesem Fall jedoch wird das passive Ausharren in einer Betonkonstruktion nicht nur als Widerstand, sondern als schwerer Widerstand gewertet. So kommt es zum Urteil der sechs Monate Haft. 

Für folgende Aktionen sind drei Gedanken aus den Argumenten der Staatsanwaltschaft zu entnehmen: Erstens, dass man sich gut überlegen sollte, ob es sinnvoll ist, gemeinschaftlich in Lock-ons zu gehen, da zumindest ein so feindlicher Richter wie in diesem Fall gemeinschaftliche Taten als Argument nutzen kann, um das Strafmaß zu erhöhen. Außerdem wäre es zweitens eine Überlegung wert, ob man nicht einem Sichtschutz, der für die Cops uneinsichtig macht, wann eine Person sich ankettet, benutzte Scheißeeimer und größere Nahrungsvorräte auf einer Struktur aufzubewahren könnte, sodass nicht klar ist, wie lange die angeklagte Person sich bereits dort aufgehalten hat. Möglicherweise könnte dann in einem Prozess argumentiert werden, dass das Festketten vor der Verkündung der Auflösungsverfügung o.ä. geschehen und deshalb nicht als Widerstand zu werten sei. Eine dritte Idee, die man mal ausprobieren könnte, wäre, kurz vor oder während der Räumung noch einmal einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht einzulegen. Selbst wenn diesem dann nicht stattgegeben wird, ließe sich dann argumentieren, dass die angeklagte Person zumindest dachte, dass die Maßnahmen der Polizei rechtswidrig seien und sich Widerstand gegen diese somit rechtmäßig wäre. Das könnte dann als mildernder Umstand o.ä. ausgelegt werden. Ob die Klassenjustiz solche Argumente gelten lässt, ist allerdings nicht sicher.

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Vierter Verhandlungstermin zum Widerstandsvorwurf


Am 30.11. um 11 Uhr fand im Amtsgericht Bautzen ein weiterer Verhandlungstermin im Zusammenhang mit der Räumung des besetzten Waldstücks in der Lausnitzer Heide bei Ottendorf-Okrilla im letzten Februar statt.
Der angeklagten Person wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen, weil die Person sich in einer Betonkonstruktion angekettet habe.
An diesem Termin ging es zunächst um die Ereignisse des 10.11., als bei einem für 10 Minuten angesetzten Schiebetermin eine Falle vorbereitet wurde, um die Identität der bis dahin anonymen angeklagten Person herauszufinden (siehe letzter Blogbeitrag https://heibo.noblogs.org/blog/).
Wie sich in der Zwischenzeit rausgestellt hat, beließen es Gericht und Polizei an diesem Tag nicht bei der fragwürdigen, aber recht erfolglosen ED-Behandlung, sondern observierten die angeklagte Person auf ihrem Heimweg. Auch wenn die Cops zu langsam waren, um die Person noch in Dresden aufzuhalten,ließen sie sie später an einem anderen Bahnhof von der Bundespolizei aus dem Zug fischen und erneut einer ID-Kontrolle unterziehen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Person bereits wieder einen Perso dabei, weswegen der Prozess seitdem nicht mehr gegen Anonym geführt wird.
Dieses Vorgehen des Gerichts wurde vom Anwalt der Beschuldigten als unverhältismäßig kritisiert, während die Staatsanwältin nur einen angeblich „massiven Widerstand“ der Person bei der ID-Behandlung anprangerte.
Da für die Staatsanwältin auch das Festketten und die damiteinhergehende Immobilisierung bei einer polizeilichen Maßnahme einen strafbaren Widerstand darstellt, wundert es kaum, dass der Bericht, die Person habe beim Versuch der Entnahme von Fingerabdrücken ihre Fäuste geballt und beim Fotos machen das Gesicht verzogen, extrem kriminell und widerständig erscheint.
Kurios war außerdem, dass der Polizeizeuge, der sowohl bei der Räumung, als auch am 10.11. für die ED-Behandlung zuständig war, immer noch nicht mit 100%iger Sicherheit sagen konnte, dass es sich bei der Angeklagten wirklich um die im Heibo geräumtge Person handelt.
Als diese Ereignisse nach Ansicht des Richters ausreichend besprochend waren, wurde ein weiterer Polizeizeuge der Räumung gehört.
Wie alle zuvor gehörten Polizeizeugen konnte er die Angeklagte nicht eindeutig wiedererkennen, berichtete aber, dass die Person, die er aus dem Lock-on geschnitten hatte, sich passiv verhalten hätte und die Struktur stabil gewesen sei. Somit habe keine Gefahr für die eingesetzten Cops bestanden. Laut dem Copzeugen war die Entfernung des Lock- Ons nur auf der Struktur selbst möglich, da die Person nicht im Lock-On geräumt werden konnte, insgesamt dauerte das Aufschneiden des Lock-Ons wohl 30-40 Minuten.
Als nächstes beantragte die Verteidigung, unseren Blogbeitrag https://heibo.noblogs.org/warum/ als Beweismittel einzuführen, um damit einen rechtfertigenden Notstand nach §34 StGB zu begründen, der die angebliche „Widerstandshandlung“ auch juristisch als legitim erkären würde.
Die Verteidigung bezog sich hierbei vor allem auf ein Urteil aus Flensburg, in dem eine Baumbesetzung und der damit einhergehende „Hausfriedensbruch“ als Abwehrhandlung gegen den Notstand der Klimakatastrophe straffrei blieben. (https://taz.de/Urteil-zu-Baumbesetzung/!5890379/).
Nachdem also minutenlang über die existenzielle Bedrohung der Klimakatastrophe, ihren Zusammenhang mit der Zerstörung von wichtigen Co2-Speichern und die Legitimität des Widerstands dagegen geredet wurde, hielt es die Staatsanwältin noch für wichtig, darauf einzugehen, dass die angeklagte Person das ja auch ganz anders sehen könnte, dass die Aktivist:innen im Heibo organisiert gehandelt hätten und dass diese Organisierung wie bei den Aktivist:innen der Letzten Generation den Straftatbestand §129 einer „kriminellen Vereinigung“ darstellen könne.
Anschließend gab es eine Pause, nach der zwei weitere Zeugen geladen waren, ein weiterer Cop und ein Mitarbeiter des Landratsamts Bautzen, die vor allem über die Durchsagen befragt wurden, die am 15.02. vor Vollstreckung der Räumung gemacht wurden.
Nachdem es ausgiebig um die Positionierung des Lautsprecherwagens, die Hörbarkeit der Durchsagen in entfernten Ecken der Besetzung und den verlesenen Text ging, stellte der Richter noch ein paar sehr interessierte Nachfragen zu den Feuerstellen vor Ort und wollte vor allem wissen, was da wohl verbrannt wurde und ob es nicht etwa CO2 ausgestoßen hätte. Außerdem betonte der Vertreter des Landratsamts Bautzen, wie sehr man darauf geachtet hätte, ob noch ein einstweiliger Rechtsschutz verhängt würde, was angeblich zur sofortigen Unterbrechung des Einsatzes geführt hätte und zeigt, dass es sich manchmal lohnen kann, diesen juristischen Schritt noch zu gehen, selbst wenn es sehr kurzfristig vor, oder gar während des angekündigten Räumungstermins ist.
Außerdem machte die Verteidigung noch einmal darauf aufmerksam, dass selbst wenn die angeklagte Person nur fälschlicherweise angenommen hätte, dass ein einstweiliger Rechtsschutz verfügt und die Räumumg damit rechtswidrig geworden wäre, die Strafbarkeit der Widerstandshandlung sehr fragwürdig wäre (gem.§ 113, Abs.4 StGB).
Als die Verhandlung sich dann dann kurz vor zwei Uhr der Drei-Stunden-Marke näherte, war der Richter erneut sichtlich reizbar und hatte keine Lust mehr, weiterzumachen.
Die Urteilsverkündung wurde damit auf den 18.12. vertagt.

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Update zu einem Prozess gegen Heibobesetzer*in

Während der Heiboräumung wurde mehreren Menschen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen, weil sie in Betonkonstruktionen angekettet gewesen sein sollen. Schon dieser Vorwurf und der §113 StGB an sich sind äußerst kritikwürdig. Bei einer der angeklagten Personen wurde der Prozess aber noch viel absurder.

Zuerst wurde im Frühjahr der erste Verhandlungstermin abgebrochen, weil es wohl Ansätze für neue Ermittlungen zur Personalienfeststellung gegeben habe. Dabei war die Person trotz Anonymität erschienen, geladen durch den Anwalt. Das Gericht war dabei abgesichert durch eine vorausgezahlte Sicherheitsrücklage von 800€, die es einbehalten hätte, wenn die Person nicht erschienen wäre.

Mitte Oktober wurde die Hauptverhandlung nun erneut begonnen. Doch schon wenige Minuten nach Betreten des Saals ließ der Richter die Verteidigung nicht sprechen und unterbrach die Verhandlung. Danach verbot er, FFP2-Masken und Mützen im Saal zu tragen und verfügte, dass nach einer weiteren Pause Zuschauer*innen nur noch mit Personalienfeststellung teilnehmen könnten. Über Zweck, Verwendung oder Löschung der Daten wurde nichts beschlossen, wie es sonst üblich und zum Schutz der Zuschauer*innen auch absolut notwendig wäre.

Anschließend wurde sicher eine halbe Stunde rumgeredet, um zu bestätigen, dass die anwesende Person tatsächlich identisch mit der angeklagten Person auf den Fotos sei. Nach zwei Polizeizeugen  wurde die Verhandlung unterbrochen und zwei weitere Termine wurden angesetzt. Einer davon war nur als „Schiebetermin“ gedacht, um die Fristen einzuhalten.

An diesem Schiebetermin, der eigentlich nur 10 Minuten dauern sollte, wurde verlesen, dass die angeklagte Person und alle Mitreisenden auf Personalausweise und Handy untersucht werden und die angeklagte Person einer vollständigen ED-Behandlung mit Fingerabdrücken und Fotos unterzogen werden sollten. Die Polizei saß passenderweise direkt schon in zivil im Publikum. Daraufhin wurde die Person in einen winzigen Raum im Gericht geführt, wo bereits 10 Polizeibeamte in Vollmontur warteten, um die Durchsuchung durchzuführen

Diese fast schon hinterhältige Falle zeigt, dass Verfahren wie diese auch als Vorwand genutzt werden, um die Kontakte von politisch Aktiven auszuspionieren. Es erscheint uns, als würde die Person schon vor einem Urteil für Anonymität und politische Aktion bestraft werden. Dabei ist Anonymität gerade in Zeiten von erstarkenden rechtsextremen Bewegung und Parteien, aber auch in Bezug auf staatliche Repression für viele Aktivist*innen sehr wichtig, um weiterhin für den Schutz unserer Mitwelt und eine lebenswertere Gesellschaft einzustehen. Dieses Beispiel zeigt, dass es bei dem vorsichtigen Umgang mit den eigenen Daten nicht unbedingt darum geht, konkrete Strafen zu umgehen, denn die Person ist bisher zu allen Gerichtsterminen erschienen. 

Und während Aktivist*innen derart kriminalisiert werden, schreitet der Kiesabbau immer weiter voran, gefährdet das Moor, die darin lebenden Arten und mit dem enstehenden CO2-Ausstoß auch unsere Lebensgrundlage. Deshalb lasst uns zusammenhalten, auch wenn wir unsere Namen nicht kennen, denn wir alle könnten an der Stelle der Angeklagten stehen.

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Urteil Finn

Am 14.08. wurde Finn Finn vom Landgericht Leipzig zu 3 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Ihm wurde unter anderem zur Last gelegt, mehrfach Gegenstände in Leipziger Hotels angezündet zu haben. Das Gericht beurteilte das zwar als schwere Brandstiftung, aber ohne den entsprechenden Vorsatz. Stattdessen wäre es laut Gericht nur um Aufmerksamkeit gegangen.

 Das Urteil erschreckt uns sehr , die Vorstellung, für drei Jahre im Knast zu sitzen, isoliert von allen Menschen, die mensch kennt und der Willkür der Schließer*innen ausgesetzt zu sein ist schrecklich. Trotzdem war das immer noch nicht genug für die Staatsanwaltschaft, die insgesamt fast sechs Jahre Haft forderte und möglicherweise in Revision gehen wird. 

Für uns ist klar: Knast löst keine Probleme, sondern erschafft sie und auch wenn wir Finns Taten nur schwer nachvollziehen können und als solche nicht unterstützen können, finden wir es trotzdem wichtig, ihn weiterhin zu supporten. So wie wir Finn kennengelernt haben,  hat Finn in Lützi und im Heibo  ein Zuhause gefunden und sich in der Klimabewegung am richtigen Platz gefühlt. Umso schmerzhafter ist es, dass Finn aufgrund von diesem Engagement in die Situation kam, von der Polizei aufgegriffen zu werden und in die U-Haft zu wandern.

Es gilt weiterhin: Lasst Finn nicht alleine, helft mit, die Isolation des Knastalltags zu durchbrechen!

Finn braucht vor allem Geld um zu telefonieren, spendet also gerne an unser Konto, mit dem Betreff „Heibo-FreeFinn“ im Verwendungszweck 

Name: "Spenden&Aktionen" 
IBAN: "DE29 5139 0000 0092 8818 06"
BIC: "VBMHDE5F"
Betreff: "Heibo-FreeFinn"

Wenn Finn aus der U-Haft in die Strafhaft verlegt wird, wird sich auch seine Postadresse ändern, behaltet unsere Kanäle im Blick, um da auf dem Laufenden gehalten zu werden. Außerdem liegen noch einige Antwortbriefe von Finn in Dresden. Bitte meldet euch, wenn ihr an Finn geschrieben habt und das Malobeo als Absendeadresse angegeben habt.

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Info-Veranstaltung zu den Repressionen im Heibo am 8.8.2023 im PlatzDa!

Hardfacts:

Was:     Infos zu Repressionen im Heibo + Küfa

Wo:       PlatzDa!, Wernerstr. 21, 01159 Dresden

Wann:   08.08.2023, 19:00

Fast ein halbes Jahr ist vergangen, seit der Heibo geräumt wurde. 

Die Ermittlungen und Gerichtsverfahren sind aber noch lange nicht vorbei. Um auch diesen Teil der Repression sichtbar zu machen, wollen wir Euch beim nächsten Antifameets am 08.08.2023 im Platzda! einen Überblick über alle uns bekannten Verfahren aus dem Heibo geben.

Außerdem wird auch eine Person von der Unfreiwilligen Feuerwehr von der Repressionen nach einer Kraftwerksblockade berichten.

Um das Geschehen besser einordnen zu können, wird es einen theoretischen Input zur Wirkungsweise und historischen Entwicklung von Repression geben. 

Anschließend gibt es Küfa und ihr könnt für eine kleine Spende tolle Soli-Patches abstauben.

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Kundgebung zum Prozessbeginn von Finn, 07.08.2023 am Landgericht Leipzig

Am 07.08.2023 findet der erste Prozesstag von Finn vor dem Landgericht Leipzig statt.

Finn wurde im Umfeld der Räumung der Heibo Waldbesetzung bei Dresden festgenommen. Er ist seit Februar 2023 in U-Haft in der JVA Leipzig, wo er mehrfach Schikane durch die Schließer:innen erfahren hat.

Kommt zur Kundgebung um 9-11 Uhr am Simsonplatz und zum Prozess vor dem Landgericht Leipzig und zeigt euch solidarisch mit Finn, welcher unter anderem wegen dem Vorwurf Schwerer Brandstiftung vor Gericht steht. Lasst uns gemeinsam laut sein für eine Welt ohne Knäste.

Wer ist Finn ?

Finn bezeichnet sich selbst als Klimaaktivist und Antifaschist und ist ungefährt Mitte 20. Er hielt sich für eine kurze Zeit in der Waldbesetzung Heibo in der Nähe von Dresden auf.

Finn, der an der Mahnwache gegen die Heiboräumung [https://heibo.noblogs.org/statements/] geholfen hatte, wurde auf der Landstraße Richtung Ottendorf-Okrilla in der Nähe von Dresden bei einer Verkehrskontrolle festgenommen, weil ein Haftbefehl ohne Heibozusammenhang bestand, von dem Finn noch nicht mal etwas wusste. Seitdem ist Finn in U-Haft, zuerst in Kamenz und nach wenigen Tagen in der JVA Leipzig mit Krankenhaus. 

Was wir Finn vorgeworfen?

Finn wird unter anderem Schwere Brandstiftung nach § 306a StGB vorgeworfen. Die zugrundeliegenden Vorwürfe gegen Finn haben keinen Zusammenhang zur Heibo-Räumung. 

Wann sind die Verhandlungstage?

Der Prozess gegen Finn findet am Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig,  statt. Es sind bisher die 6 folgenden Verhandlungstage angesetzt:

7.8.2023, Montag, 9:00 – 16:00 Uhr
9.8.2023, Mittwoch, 9:00 – 16:00 Uhr
10.8.2023, Donnerstag, 9:00 – 16:00 Uhr
14.8.2023, Montag, 9:00 – 16:00 Uhr
17.8.2023, Dienstag, 9:00 – 16:00 Uhr 
18.8.2023, Donnerstag, 9:00-14:00 Uhr

Wie ist die Haftsituation von Finn?

Finn ist seit Mitte Februar 2023 in U-Haft. Nach seiner Festnahme in der Nähe des Heibo saß er für einige Tage in der JVA Görlitz in U-Haft. Später wurde er in die JVA Leipzig mit Krankenhaus, Leinestraße 111, verlegt, in welcher er sich seitdem befindet. In diesem Knast muss er seit ca. 6 Monaten auf seinen Prozess warten, welcher im August 2023 beginnt.

Finn versucht, sich auch im Knast vegan zu ernähren. Das ist nicht einfach, denn es gibt kein veganes Essen in der Kantine. Deshalb versorgt er sich selbst, indem er sich im Knastshop Lebensmittel kauft. Diese Lebensmittel sind aber viel teurer als im normalen Supermarkt, weshalb FInn dafür relativ viel Geld verwenden muss.

Da einmal eine monatliche Einzahlung auf sein Knastkonto etwas später eingetroffen ist, hatte er zu dem Zeitpunkt kein Geld, um sich Lebensmittel im Knastshop kaufen zu können. Da der Einkauf nicht immer getätigt werden kann, sondern immer nur in wöchentlichen Abständen, hatte er für 1 Woche keine Nahrungsmittel, weshalb er eine Woche lang hungern musste. Von den Schließer:innen im Knast wurde ihm angeboten, dass er das nicht-vegane Essen doch auch essen könnte, wenn er so großen Hunger hat.

Auch bekam Finn zuerst seine Medikamente nicht, weswegen es ihm gerade zu Haftantritt sehr schlecht ging.

Einen anderen unangenehmen, erniedrigenden Vorfall musste Finn über sich ergehen lassen, als er einmal Besuch von einer Person im Knast bekam. Nach diesem Besuch musste er sich völlig nackt ausziehen und wurde einer Leibesvisitation unterzogen. Diese wurde durchgeführt, da er verdächtigt wurde, dass er von der besuchenden Person Drogen in den Knast geschmuggelt haben sollte. An diesem Vorwurf war natürlich nichts dran und die Schließer:innen haben keine Drogen gefunden. Es ist jedoch nicht klar, ob dies nur als Vorwand diente, um Finn in eine besonders entwürdigende Situation zu bringen. 

Solche Situationen gehören im Knast leider zum Alltag und zeigen, wie der Umgang der Schließer:innen mit den Gefangenen ist und welche Schikane und Demütigung sie dort immer wieder erfahren.

Wie kann Finn unterstützt werden?

Um die Isolation der Haft zu mindern, freut sich Finn über jeden Brief, der ankommt und über Geld, um das vegane Essen und die Telefonrechung zu bezahlen. Außerdem wird der anstehende Prozess ebenfalls viele Kosten verursachen. Deshalb spendet Geld für Finn und kommt selbst zum Prozessauftakt.

Zeigt euch solidarisch, nehmt an der Kundgebung teil oder setzt euch als Prozessbeobachter*in mit in den Gerichtssaal, sodass Finn dort nicht alleine ist.

Adresse zum Briefschreiben an Finn

Dominick Scheffel
c/o Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus
Leinestraße 111
04279 Leipzig

Neben dem Prozess gegen Finn fanden und finden auch weitere Prozesse gegen Besetzer:innen des Heibo statt. [https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/heibo-anh%C3%A4nger-demonstrieren-in-kamenz-gegen-gerichtsprozess/ar-AA1cQDcP]

Wir zeigen uns solidarisch mit Finn und protestieren gegen die unmenschlichen Haftbedingungen im Knast!

Wir fordern eine Welt, in der Menschen nicht in Knäste gesperrt und von der Gesellschaft isoliert werden!

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Update zu Repression nach der Heiboräumung

Mehr als 4 Monate sind vergangen, seit der Heibo geräumt wurde [https://heibo.noblogs.org/statements/]. Die Ermittlungen und Gerichtsverfahren sind aber noch lange nicht vorbei. Um auch diesen Teil der Repression sichtbar zu machen, gibt der folgende Text einen Überblick über alle uns bekannten Verfahren aus dem Heibo: 

Bild aus einem Baumhaus im Heibo

1.) 1 Person, angeklagt wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Bisher wurde 1 Mensch, dessen Personalien nachträglich ermittelt wurden, vor dem Amtsgericht Kamenz wegen §113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu 30 Tagessätzen verurteilt , allein weil mensch in einem Lock-On, einer Betonkonstruktion, festgekettet gewesen sein soll. Mehr Infos dazu hier: https://heibo.noblogs.org/blog/

2.) 3 Personen, angeklagt wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

3 weitere Personen, deren Personalien noch unbekannt sind, hatten wegen des gleichen Vorwurfs schon Gerichtstermine, bei denen aber noch kein Urteil gesprochen wurde, weil noch Ermittlungen zur Identitätsfeststellung laufen. Dabei werden wohl auch sogenannte „Superrecognizer“ der sächsischen Polizei eingesetzt. Das sind Beamte, die Gesichter besonders gut wiedererkennen können und versuchen, die 3 Personen mittles weiterer Bilder und Hinweise zu identifizieren. Dies ist eine neue Art von Polizeitaktik, welche bisher nur wenig Anwendung fand, aber noch einmal unterstreicht, dass es sinnvoll sein kann, vorsichtig zu sein, wenn Bilder und Videoaufnahmen durch die Polizei angefertigt werden.

3.) 1 Person, angeklagt wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Einer weiteren Person droht ein Gerichtsverfahren zu den Vorwürfen Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Dies wird der Person vorgeworfen, weil von dem Baumhaus, wo die Person festgeklebt war, wohl etwas runtergefallen sein soll.

4.) Finn, angeklagt wegen Schwerer Brandstiftung

Finn, der an der Mahnwache gegen die Heiboräumung geholfen hatte, wurde auf der Landstraße Richtung Ottendorf-Okrilla bei einer Verkehrskontrolle festgenommen, weil ein Haftbefehl (ohne Heibozusammenhang) bestand, von dem Finn noch nicht mal etwas wusste. Seitdem ist Finn in U-Haft, zuerst in Kamenz und nach wenigen Tagen in der JVA Leipzig mit Krankenhaus. Zu den Haftbedingungen und Finns Fall wird bald noch ein eigener Text veröffentlicht.

Die zugrundeliegenden Vorwürfe, unter anderem Schwere Brandstiftung, haben keinen Zusammenhang zur Heibo-Räumung.  Am 07.08.2023 soll das Gerichtsverfahren gegen Finn in Leipzig beginnen. Dafür sind bisher 6 Verhandlungstage im August 2023 angesetzt.

Um die Isolation der Haft zu mindern, freut sich Finn sehr über jeden Brief, der ankommt und über Geld, um das vegane Essen und die Telefonrechung zu bezahlen.

 Adresse zum Briefschreiben an Finn:

Dominick Scheffel
c/o Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus
Leinestraße 111
04279 Leipzig

Laut Staatsanwaltschaft seien aus dem Heibo 13 Ermittlungsverfahren hervorgegangen. Das kann bedeuten, dass versucht wird, weitere Menschen aus der Räumung nachträglich zu identifizieren. Das kann aber auch schon vor der Räumung seinen Ursprung haben. Vorallem muss es sich dabei auch nicht unbedingt um Bewohner*innen des Heibos richten. 

Falls Ihr selbst von Repression im Rahmen der Heibo-Besetzung betroffen seid (selbst wenn Ihr keine Unterstützung wollt/braucht), dann meldet Euch bitte bei uns per Mail: 

heibo@systemli.org

Die Gerichtsverfahren und potentiellen Repressionskosten und die Unterstützung von Gefangenen benötigen Geld. Zeigt deshalb eure Solidarität mit einer Spende, organisiert Solievents und schreibt Briefe, damit die von Repression Betroffenen wissen, das wir sie nicht alleine lassen!

Kontodaten für Antirepkosten vom Heibo:

Name: Spenden&Aktionen
IBAN: DE29 5139 0000 0092 8818 06
BIC: VBMHDE5F
Betreff: Heibo

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Mahnwache zum Gerichtsprozess am 21.06.

Am 21.06.2023 um 11:30 steht eine*r unserer Gefährt*innen in Kamenz vor Gericht. 

Wir werden eine Mahnwache vor dem Amtsgericht veranstalten und laden Euch dazu ein, zahlreich zu kommen und lautstark Eure Solidarität zu zeigen.

Weil die Person gegen die Zerstörung unserer Umwelt durch profitgierige Großkonzerne protestierte, wurde sie gewaltvoll aus der Besetzung geräumt, verhaftet und nun vor Gericht gezerrt. Der Mensch soll sich vor Gericht verantworten wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, ein sogenannter Gummiparagraph, der immer wieder vor allem gegen Umweltaktivisti eingesetzt wird, wenn diese besipielsweise aus Lock-Ons geräumt werden. Dabei wird den Menschen, die meist noch selbst Polizeigewalt erfahren, vorgeworfen, sich der Polizei zu „widersetzen“ , wobei schon ein bloßes Festhalten oder ein „Schlaffmachen“ beim Wegtragen reichen kann, um diesen Vorwurf zu begründen.

Dieser Prozesstermin reiht sich ein in eine beispiellose Welle der Repression gegen Aktive in der Klimagerechtigkeitsbewegung. Seien es die Razzia in der Waldbesetzung Waldi45, die Ermittlungen gegen die Letzte Generation in einem §129-Verfahren oder die schwerwiegenden Haftstrafen gegen die Aktivist*innen, die 2021 das Kohlekraftwerk Neurath blockierten.

Aber wir setzen dieser scheinbaren Übermacht des Staates unsere Solidarität und gegenseitige Unterstützung entgegen! Kommt deshalb zahlreich zum Prozesstermin und zeigt euch solidarisch mit allen von Repressionen betroffenen Menschen.

Hardfacts:

Was: Mahnwache gegen Repression nach der Heiboräumung

Wann: 21.06.2023, ab 10:30 Uhr

Anreise: ab Dresden-Neustadt 9:42 Uhr mit der S8 auf Gleis 3

Wo: Amtsgericht Kamenz, Macherstr. 49, 01917 Kamenz

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#FreeFinn

Leider sind wir nicht alle – es fehlen die Gefangenen! Finn ist nachwievor iin U-Haft. Aktuell läuft die Revision, Berichte zu dem Kontext und dem bisherigen Verfahren gibt es hier und hier.

Finn (er/ihm) freut sich über Postkarten, mit Linke/Klima/Antifa Motiven + Briefe mit Songtexten zu Klimagerechtigkeitsbewegung+Antifa…

Finn Siebers c/o Scheffel
c/o JVA Leipzig mit KH
Leinestraße 111
DE-04279 Leipzig

Bitte achtet darauf keine Sticker auf Brief/Umschlag zu kleben und keine geklebten Karten zu schicken, weil Finn die dann nicht ausgehändigt bekommt.

Wenn ihr nicht eure Adresse als Absender angeben wollt könnt ihr gerne folgende Nutzen, aber denkt daran dort eure Antwortbriefen abzuholen:

„EurenName/Spitznamen“
c/o Malobeo
Kamenzerstr. 38
01099 Dresden

Until All Are Free!

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Tipps

Der Danni-EA ist geschaltet unter der Nummer 0641 201099540.
Solltet ihr vorhaben in Aktion zu gehen, füllt diesen Fragebogen aus, damit ihr bestmöglichen Support vom EA bekommt.
Was macht der EA?

+++info+++
in Lützeraht wurden neben den üblichen Bildern und Handabdrücken zur Identitätsfeststellung auch Abdrücke der Ohren genommen. Wenn ihr also vorhabt eure Identität zu Verweigern denkt daran diese vielleicht auch zu verfälschen.