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Update zu einem Prozess gegen Heibobesetzer*in

Während der Heiboräumung wurde mehreren Menschen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen, weil sie in Betonkonstruktionen angekettet gewesen sein sollen. Schon dieser Vorwurf und der §113 StGB an sich sind äußerst kritikwürdig. Bei einer der angeklagten Personen wurde der Prozess aber noch viel absurder.

Zuerst wurde im Frühjahr der erste Verhandlungstermin abgebrochen, weil es wohl Ansätze für neue Ermittlungen zur Personalienfeststellung gegeben habe. Dabei war die Person trotz Anonymität erschienen, geladen durch den Anwalt. Das Gericht war dabei abgesichert durch eine vorausgezahlte Sicherheitsrücklage von 800€, die es einbehalten hätte, wenn die Person nicht erschienen wäre.

Mitte Oktober wurde die Hauptverhandlung nun erneut begonnen. Doch schon wenige Minuten nach Betreten des Saals ließ der Richter die Verteidigung nicht sprechen und unterbrach die Verhandlung. Danach verbot er, FFP2-Masken und Mützen im Saal zu tragen und verfügte, dass nach einer weiteren Pause Zuschauer*innen nur noch mit Personalienfeststellung teilnehmen könnten. Über Zweck, Verwendung oder Löschung der Daten wurde nichts beschlossen, wie es sonst üblich und zum Schutz der Zuschauer*innen auch absolut notwendig wäre.

Anschließend wurde sicher eine halbe Stunde rumgeredet, um zu bestätigen, dass die anwesende Person tatsächlich identisch mit der angeklagten Person auf den Fotos sei. Nach zwei Polizeizeugen  wurde die Verhandlung unterbrochen und zwei weitere Termine wurden angesetzt. Einer davon war nur als „Schiebetermin“ gedacht, um die Fristen einzuhalten.

An diesem Schiebetermin, der eigentlich nur 10 Minuten dauern sollte, wurde verlesen, dass die angeklagte Person und alle Mitreisenden auf Personalausweise und Handy untersucht werden und die angeklagte Person einer vollständigen ED-Behandlung mit Fingerabdrücken und Fotos unterzogen werden sollten. Die Polizei saß passenderweise direkt schon in zivil im Publikum. Daraufhin wurde die Person in einen winzigen Raum im Gericht geführt, wo bereits 10 Polizeibeamte in Vollmontur warteten, um die Durchsuchung durchzuführen

Diese fast schon hinterhältige Falle zeigt, dass Verfahren wie diese auch als Vorwand genutzt werden, um die Kontakte von politisch Aktiven auszuspionieren. Es erscheint uns, als würde die Person schon vor einem Urteil für Anonymität und politische Aktion bestraft werden. Dabei ist Anonymität gerade in Zeiten von erstarkenden rechtsextremen Bewegung und Parteien, aber auch in Bezug auf staatliche Repression für viele Aktivist*innen sehr wichtig, um weiterhin für den Schutz unserer Mitwelt und eine lebenswertere Gesellschaft einzustehen. Dieses Beispiel zeigt, dass es bei dem vorsichtigen Umgang mit den eigenen Daten nicht unbedingt darum geht, konkrete Strafen zu umgehen, denn die Person ist bisher zu allen Gerichtsterminen erschienen. 

Und während Aktivist*innen derart kriminalisiert werden, schreitet der Kiesabbau immer weiter voran, gefährdet das Moor, die darin lebenden Arten und mit dem enstehenden CO2-Ausstoß auch unsere Lebensgrundlage. Deshalb lasst uns zusammenhalten, auch wenn wir unsere Namen nicht kennen, denn wir alle könnten an der Stelle der Angeklagten stehen.