Wir haben eine veränderte Rechtslage. Lange war die Rechtslage unklar, für uns wie für die Behörden.
Diese Situation hat sich am 18.05.2022 geändert, weil wir jetzt eine sogenannte Allgemeinverfügung bekommen haben.
Auf Grund des Umfangs dieser Verfüngung werden wir in diesem Text nicht auf einzelne Punkte eingehen. Menschen sind aber sehr eingeladen sich diese mal durch zulesen unter :https://www.landkreis-bautzen.de/download/Ordnungsamt/AV_Wald_mit_Anlagen.pdf
Was das jetzt konkret heißt, ist das die Versammlungsbehörde in zusammenarbeit mit anderen unsere Auflagen prüfen kann.
Dies ist auch in der Vergangenheit schon öfter vorgekommen.
Das sieht dann so aus, dass die Behörden morgens kommen und Strukturen fotografieren und sich ein Bild von uns machen.
Wir gehen davon aus, dass sich die Polizei dem anschließen wird.
Es ist bis her aber nicht vorgekommen, dass versucht wurde Identitäten festzustellen oder Menschen auf dem Weg hierher aufzuhalten
Trotz der neuen rechtlichen Situation, ist es gut möglich zu uns zu kommen und mit uns zusammen zu wohnen, zu bauen und den Kiesabbau zu stoppen.
2 Antworten auf „Initiale Rechtslage (alt)“
Hey, was möchtest du uns sagen?
Wenn du einen Verbesserungsvorschlag hast, schick den gerne an unsere eMail 🙂
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