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Pressemitteilung

Dresdner Verwaltunggericht: Waldbesetzung ist bis zum 15. Februar sicher

Pressemitteilung aus der Heibo-Waldbesetzung am 7.2.2023

Dresdner Verwaltunggericht: Waldbesetzung ist bis zum 15. Februar sicher

Die Aktivist*innen in der Heidebogen-Waldbesetzung freuen sich über einen am Nachmittag des heutigen Dienstags (7.2.) eingegangenen Beschluss des Dresdner Verwaltungsgerichts. Am Montag (6.2.) hatten sie das Gericht angerufen, weil sie eine Räumung ihrer Baumhäusdörfer und anderer Struckturen am morgigen Mittwoch (8.2.) befürchtet hatten. Das Gericht wies den Eilantrag ab, weil das Landratsamt nach Aufforderung des Gerichts bestätigt hat, dass es zu der Räumung am 8.2. nicht kommt. Die Waldbesetzung ist nun  voraussichtlich bis zum 15.2. sicher.

„So haben wir Klarheit“, erklärt eine Aktivistin mit Waldname „Kiefer“ aus der Waldbesetzung. Zudem sei ein weiteres wichtiges Zwischenziel erreicht: Das Gericht gestattete Einsicht in bislang verschlossene Akten von Sachsenforst. Etwa gibt es artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen, die bislang der Öffentlichkeit versperrt waren. Durch die Akteneinsicht können die Bürgerinitiative Würschnitz zur Bewahrung des Walds diese Genehmigungen erstmals unabhängigen Expert*innen vorlegen.

Das sächsische Staatsministerium des Innern hatte dem Gericht gegenüber erklärt, keine Umstände erkennen zu können, wie eine polizeiliche Räumung das Versammlungsrecht der Aktivist*innen vereiteln würden. „Unsere Holzbaumhäuser sind unser zentrales Kundgebungsmittel. Mit ihnen verdeutlichen wir die dringend benötigte Bauwende: Weg von klimaschädlicher Betonproduktion aus Kies, hin zu moderner industrieller Holzbauweise im Rahmen nachhaltiger Forstwirtschaft!“ Zudem hätten die Waldbesetzer*innen ohne ihre Baumhäuser weder Witterungs- noch Vandalismusschutz. „Das empfinden wir als Hohn und realitätsfern. Das Camp mit allem Notwendigen zum Bewohnen ist gerade im Winter die Voraussetzung für unsere Versammlungsfreiheit. Das Staatsministerium verkennt damit den hohen Rang der Versammlungsfreiheit!“, so „Fuchs“.

Eine endgültige Sicherheit bietet der Eilbeschluss des Gerichts dennoch nicht. „Die Gewährleistung der Versammlungsfreiheit ist und bleibt die Voraussetzung, um uns für den Schutz des Waldes, der Moore, des Grundwassers und des Klimas einzusetzen. Die aktuelle Situation zeigt, wie notwendig dies ist! Klimagerechtigkeit bleibt Handarbeit. Auf die Behörden ist dabei nicht Verlass, die Regierung hat die Klimakrise nicht unter Kontrolle“, erklärt Kiefer.

VOLLTEXTE
Eilantrag der Aktivist*innen: https://www.speicherleck.de/eilantrag-heibo.pdf
Stellungnahme von Landratsamt und Polizei: https://www.speicherleck.de/heibo-stellungnahme-lra-und-polizei.pdf
Beschluss vom Dresdner Verwaltungsgericht: https://www.speicherleck.de/heibo-beschluss.pdf

KONTAKT
Waldbesetzung, Pressetelefon (+49 152 1873 8299, +49015217790409)
Landratsamt Bautzen, Birgit Weber (+49 3591 5251-0)
Verwaltungsgericht Dresden, Pressesprecherin Carola Vulpius (+49 351 446-540)
Verwaltungsgericht Dresden, Pressesprecher Robert Bendner (+49 351 446-5496)