Am 9.9. fiel das erste Urteil über eine der forstrechtlichen Bußgeldforderungen aus der Heibo-Räumung. Am Amtsgericht Dresden bestätigte ein Jugendrichter die Forderung des Landratsamtes Bautzen nach 1250€.
Zwischen viel verwaltungsrechtlichem Hickhack und Polizei-Zeugen,die sich an nichts erinnern konnten war vielleicht das spannendste, wie die Person identifiziert wurde. Ein Bereitschaftscop erzählte, wie vor einer Demo in Dresden eine Fotomappe verteilt wurde mit Fotos mehrerer Aktivist*innen aus dem Heibo. Eine Person aus der Demo wurde erkannt, unter anderem von einem Beamten, der mittlerweile als „Erkenner“ oder „Superrecognizer“ geführt ist.
Das Urteil löste dann nicht nur durch die Höhe des Bußgeldes Verärgerung im Publikum aus, sondern auch durch das Angebot 125€ mit einem Aufsatz über Rosa Luxemburgs Zitat: „Die Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden“ zu bezahlen.