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Erstes Bußgeld vor Gericht bestätigt

Am 9.9. fiel das erste Urteil über eine der forstrechtlichen Bußgeldforderungen aus der Heibo-Räumung. Am Amtsgericht Dresden bestätigte ein Jugendrichter die Forderung des Landratsamtes Bautzen nach 1250€.

Zwischen viel verwaltungsrechtlichem Hickhack und Polizei-Zeugen,die sich an nichts erinnern konnten war vielleicht das spannendste, wie die Person identifiziert wurde. Ein Bereitschaftscop erzählte, wie vor einer Demo in Dresden eine Fotomappe verteilt wurde mit Fotos mehrerer Aktivist*innen aus dem Heibo. Eine Person aus der Demo wurde erkannt, unter anderem von einem Beamten, der mittlerweile als „Erkenner“ oder „Superrecognizer“ geführt ist.

Das Urteil löste dann nicht nur durch die Höhe des Bußgeldes Verärgerung im Publikum aus, sondern auch durch das Angebot 125€ mit einem Aufsatz über Rosa Luxemburgs Zitat: „Die Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden“ zu bezahlen.

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Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung am 26.08.

Am 26. August muss schon wieder ein Mensch aus dem Heibo vor Gericht erscheinen. Ein hoffentlich letztes Mal geht es um §113: „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und wieder zehrte schon der Verlauf bis zum Prozess, inklusive der Räumung, der Haftandrohung und unhaltbarer Anklagepunkte, an den Nerven.

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Zwei weitere Urteile gegen Besetzer*innen

In letzter Zeit gab es wieder zwei Gerichtsverfahren gegen Heibo-Besetzer*innen.

Verhandelt wurde weiterhin gegen die zwei Aktivist*innen denen vorgeworfen wird, sich gemeinsam in  einem Metallrohr, sogenannten Lock-On, angekettet zu haben. Bei einer der Aktivist*innen wurde im April das Urteil am Amtsgericht gesprochen, während bei der anderen Person im Mai das Berufungsurteil fiel.

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Urteilsverkündung im Widerstandsprozess

Am Montag, den 18.12., wurde nach einem sinnlos langen, überzogenen und kräftezehrenden Prozess nun das Urteil gegen UP14 verkündet. 

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Update zu einem Prozess gegen Heibobesetzer*in

Während der Heiboräumung wurde mehreren Menschen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen, weil sie in Betonkonstruktionen angekettet gewesen sein sollen. Schon dieser Vorwurf und der §113 StGB an sich sind äußerst kritikwürdig. Bei einer der angeklagten Personen wurde der Prozess aber noch viel absurder.

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Urteil Finn

Am 14.08. wurde Finn Finn vom Landgericht Leipzig zu 3 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Ihm wurde unter anderem zur Last gelegt, mehrfach Gegenstände in Leipziger Hotels angezündet zu haben. Das Gericht beurteilte das zwar als schwere Brandstiftung, aber ohne den entsprechenden Vorsatz. Stattdessen wäre es laut Gericht nur um Aufmerksamkeit gegangen.

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Info-Veranstaltung zu den Repressionen im Heibo am 8.8.2023 im PlatzDa!

Hardfacts:

Was:     Infos zu Repressionen im Heibo + Küfa

Wo:       PlatzDa!, Wernerstr. 21, 01159 Dresden

Wann:   08.08.2023, 19:00

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Kundgebung zum Prozessbeginn von Finn, 07.08.2023 am Landgericht Leipzig

Am 07.08.2023 findet der erste Prozesstag von Finn vor dem Landgericht Leipzig statt.

Finn wurde im Umfeld der Räumung der Heibo Waldbesetzung bei Dresden festgenommen. Er ist seit Februar 2023 in U-Haft in der JVA Leipzig, wo er mehrfach Schikane durch die Schließer:innen erfahren hat.

Kommt zur Kundgebung um 9-11 Uhr am Simsonplatz und zum Prozess vor dem Landgericht Leipzig und zeigt euch solidarisch mit Finn, welcher unter anderem wegen dem Vorwurf Schwerer Brandstiftung vor Gericht steht. Lasst uns gemeinsam laut sein für eine Welt ohne Knäste.

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Update zu Repression nach der Heiboräumung

Mehr als 4 Monate sind vergangen, seit der Heibo geräumt wurde [https://heibo.noblogs.org/statements/]. Die Ermittlungen und Gerichtsverfahren sind aber noch lange nicht vorbei. Um auch diesen Teil der Repression sichtbar zu machen, gibt der folgende Text einen Überblick über alle uns bekannten Verfahren aus dem Heibo: 

Bild aus einem Baumhaus im Heibo

1.) 1 Person, angeklagt wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Bisher wurde 1 Mensch, dessen Personalien nachträglich ermittelt wurden, vor dem Amtsgericht Kamenz wegen §113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu 30 Tagessätzen verurteilt , allein weil mensch in einem Lock-On, einer Betonkonstruktion, festgekettet gewesen sein soll. Mehr Infos dazu hier: https://heibo.noblogs.org/blog/

2.) 3 Personen, angeklagt wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

3 weitere Personen, deren Personalien noch unbekannt sind, hatten wegen des gleichen Vorwurfs schon Gerichtstermine, bei denen aber noch kein Urteil gesprochen wurde, weil noch Ermittlungen zur Identitätsfeststellung laufen. Dabei werden wohl auch sogenannte „Superrecognizer“ der sächsischen Polizei eingesetzt. Das sind Beamte, die Gesichter besonders gut wiedererkennen können und versuchen, die 3 Personen mittles weiterer Bilder und Hinweise zu identifizieren. Dies ist eine neue Art von Polizeitaktik, welche bisher nur wenig Anwendung fand, aber noch einmal unterstreicht, dass es sinnvoll sein kann, vorsichtig zu sein, wenn Bilder und Videoaufnahmen durch die Polizei angefertigt werden.

3.) 1 Person, angeklagt wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Einer weiteren Person droht ein Gerichtsverfahren zu den Vorwürfen Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Dies wird der Person vorgeworfen, weil von dem Baumhaus, wo die Person festgeklebt war, wohl etwas runtergefallen sein soll.

4.) Finn, angeklagt wegen Schwerer Brandstiftung

Finn, der an der Mahnwache gegen die Heiboräumung geholfen hatte, wurde auf der Landstraße Richtung Ottendorf-Okrilla bei einer Verkehrskontrolle festgenommen, weil ein Haftbefehl (ohne Heibozusammenhang) bestand, von dem Finn noch nicht mal etwas wusste. Seitdem ist Finn in U-Haft, zuerst in Kamenz und nach wenigen Tagen in der JVA Leipzig mit Krankenhaus. Zu den Haftbedingungen und Finns Fall wird bald noch ein eigener Text veröffentlicht.

Die zugrundeliegenden Vorwürfe, unter anderem Schwere Brandstiftung, haben keinen Zusammenhang zur Heibo-Räumung.  Am 07.08.2023 soll das Gerichtsverfahren gegen Finn in Leipzig beginnen. Dafür sind bisher 6 Verhandlungstage im August 2023 angesetzt.

Um die Isolation der Haft zu mindern, freut sich Finn sehr über jeden Brief, der ankommt und über Geld, um das vegane Essen und die Telefonrechung zu bezahlen.

 Adresse zum Briefschreiben an Finn:

Dominick Scheffel
c/o Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus
Leinestraße 111
04279 Leipzig

Laut Staatsanwaltschaft seien aus dem Heibo 13 Ermittlungsverfahren hervorgegangen. Das kann bedeuten, dass versucht wird, weitere Menschen aus der Räumung nachträglich zu identifizieren. Das kann aber auch schon vor der Räumung seinen Ursprung haben. Vorallem muss es sich dabei auch nicht unbedingt um Bewohner*innen des Heibos richten. 

Falls Ihr selbst von Repression im Rahmen der Heibo-Besetzung betroffen seid (selbst wenn Ihr keine Unterstützung wollt/braucht), dann meldet Euch bitte bei uns per Mail: 

heibo@systemli.org

Die Gerichtsverfahren und potentiellen Repressionskosten und die Unterstützung von Gefangenen benötigen Geld. Zeigt deshalb eure Solidarität mit einer Spende, organisiert Solievents und schreibt Briefe, damit die von Repression Betroffenen wissen, das wir sie nicht alleine lassen!

Kontodaten für Antirepkosten vom Heibo:

Name: Spenden&Aktionen
IBAN: DE29 5139 0000 0092 8818 06
BIC: VBMHDE5F
Betreff: Heibo

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Mahnwache zum Gerichtsprozess am 21.06.

Am 21.06.2023 um 11:30 steht eine*r unserer Gefährt*innen in Kamenz vor Gericht. 

Wir werden eine Mahnwache vor dem Amtsgericht veranstalten und laden Euch dazu ein, zahlreich zu kommen und lautstark Eure Solidarität zu zeigen.

Weil die Person gegen die Zerstörung unserer Umwelt durch profitgierige Großkonzerne protestierte, wurde sie gewaltvoll aus der Besetzung geräumt, verhaftet und nun vor Gericht gezerrt. Der Mensch soll sich vor Gericht verantworten wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, ein sogenannter Gummiparagraph, der immer wieder vor allem gegen Umweltaktivisti eingesetzt wird, wenn diese besipielsweise aus Lock-Ons geräumt werden. Dabei wird den Menschen, die meist noch selbst Polizeigewalt erfahren, vorgeworfen, sich der Polizei zu „widersetzen“ , wobei schon ein bloßes Festhalten oder ein „Schlaffmachen“ beim Wegtragen reichen kann, um diesen Vorwurf zu begründen.

Dieser Prozesstermin reiht sich ein in eine beispiellose Welle der Repression gegen Aktive in der Klimagerechtigkeitsbewegung. Seien es die Razzia in der Waldbesetzung Waldi45, die Ermittlungen gegen die Letzte Generation in einem §129-Verfahren oder die schwerwiegenden Haftstrafen gegen die Aktivist*innen, die 2021 das Kohlekraftwerk Neurath blockierten.

Aber wir setzen dieser scheinbaren Übermacht des Staates unsere Solidarität und gegenseitige Unterstützung entgegen! Kommt deshalb zahlreich zum Prozesstermin und zeigt euch solidarisch mit allen von Repressionen betroffenen Menschen.

Hardfacts:

Was: Mahnwache gegen Repression nach der Heiboräumung

Wann: 21.06.2023, ab 10:30 Uhr

Anreise: ab Dresden-Neustadt 9:42 Uhr mit der S8 auf Gleis 3

Wo: Amtsgericht Kamenz, Macherstr. 49, 01917 Kamenz